EU AI Act – Die KI-Verordnung

EU AI Act – Die KI-Verordnung

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Seit dem 1. August 2024 in Kraft, werden die Regelungen schrittweise bis 2027 wirksam. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Grundrechte, Sicherheit und Datenschutz zu schützen.

EU AI Act – Die KI-Verordnung

Der risikobasierte Ansatz

Die KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial. Je höher das Risiko für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger sind die Anforderungen:

Risikoklasse Beispiele Regelung
Unannehmbares Risiko Social Scoring, Massenüberwachung, Manipulation VERBOTEN seit Februar 2025
Hohes Risiko Medizin-Diagnose, Personalauswahl, Kreditvergabe, Justiz Strenge Anforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung
Begrenztes Risiko Chatbots, Deepfakes, generative KI Transparenzpflichten (Kennzeichnung)
Minimales Risiko Spam-Filter, Videospiel-KI Keine besonderen Auflagen

Zeitplan der Umsetzung

Datum Regelungen in Kraft
02.02.2025 Verbotene KI-Praktiken, KI-Kompetenz-Anforderungen
02.08.2025 Regelungen für GPAI-Modelle (z.B. ChatGPT), Governance-Strukturen
02.08.2026 Vollständige Anwendung, Hochrisiko-KI-Anforderungen, Transparenzpflichten
02.08.2027 Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (z.B. Medizinprodukte)

EU AI Act – Die KI-Verordnung

Pflichten für Unternehmen

Die Pflichten variieren je nach Rolle in der KI-Wertschöpfungskette:

Für alle Unternehmen (ab August 2025)

  • Vollständiges KI-Inventar mit Risikoklassifizierung führen
  • Ausschluss verbotener KI-Anwendungen sicherstellen
  • KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden sicherstellen und nachweisen

Für Anbieter von Hochrisiko-KI (ab August 2026)

  • Qualitäts- und Risikomanagementsystem einrichten
  • Technische Dokumentation erstellen
  • Konformitätsbewertung durchführen
  • CE-Kennzeichnung anbringen
  • Registrierung in EU-Datenbank

Sanktionen

Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder: bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist). Die Sanktionsbefugnis greift ab August 2026 vollständig. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur mit der Überwachung betraut.

Wichtig für Unternehmen
Der 2. August 2025 ist ein verbindlicher Stichtag. Unternehmen sollten jetzt mit der Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme, der Rollenklärung und Systembewertung beginnen. Der ‘KI-Service Desk’ der Bundesnetzagentur dient als erste Anlaufstelle für Fragen zur praktischen Umsetzung.