NIS2 Richtlinie – Das neue Cybersicherheitsgesetz

NIS2-Richtlinie – Das neue Cybersicherheitsgesetz

Am 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten – ohne Übergangsfristen. Die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2) verpflichtet nun erstmals große Teile der deutschen Wirtschaft zu verbindlichen Cybersicherheitsstandards.

NIS2-Richtlinie – Das neue Cybersicherheitsgesetz

Hintergrund und Zielsetzung

Die NIS2-Richtlinie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU zu erreichen. Die verschärfte sicherheitspolitische Lage – einschließlich zunehmender Cyberangriffe durch Kriminelle und ausländische Nachrichtendienste – macht diese Regulierung notwendig.

Aspekt Details
Inkrafttreten 6. Dezember 2025 (ohne Übergangsfrist)
Betroffene Unternehmen Ca. 30.000 (vorher: 4.500)
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Geschätzte Kosten 2,2 Mrd. EUR einmalig + 2,3 Mrd. EUR jährlich
Registrierungsfrist Besonders wichtige Einrichtungen: bis 6. März 2026

Betroffene Sektoren und Einrichtungen

Das Gesetz unterscheidet zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Betroffen sind unter anderem:

  • Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme)
  • Transport und Verkehr
  • Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore, Pharma)
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur und IT-Dienste
  • Öffentliche Verwaltung
  • Herstellung kritischer Produkte (Chemie, Medizinprodukte)

NIS2-Richtlinie – Das neue Cybersicherheitsgesetz

Kernpflichten für Unternehmen

Risikomanagement

Unternehmen müssen ein umfassendes Risikomanagement implementieren, das den gesamten Lebenszyklus ihrer IT-Systeme abdeckt:

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Business Continuity Management
  • Supply-Chain-Sicherheit (Lieferketten-Risikomanagement)

Meldepflichten

Bei Sicherheitsvorfällen gelten strenge Meldefristen:

Frist Anforderung
24 Stunden Erstmeldung an das BSI nach Bekanntwerden
72 Stunden Detaillierte Folgemeldung mit Bewertung
1 Monat Abschlussbericht mit Maßnahmen

Geschäftsführer-Verantwortung

NIS2 macht Cybersicherheit zur Chefsache: Geschäftsleitungen sind persönlich verpflichtet, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Sie müssen sich regelmäßig (alle 3 Jahre) zu Cybersicherheit schulen lassen. Verstöße können zu persönlicher Haftung führen.

Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten sofort mit einer Gap-Analyse beginnen und ihre Betroffenheit prüfen. Die Registrierung beim BSI erfolgt über ‘Mein Unternehmenskonto’ (MUK). Das BSI empfiehlt, den Account bis spätestens Ende 2025 anzulegen.