DORA – Digital Operational Resilience Act

Mit DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Die Verordnung wird seit dem 17. Januar 2025 angewendet und stärkt den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und IKT-Vorfällen.

Hintergrund und Ziele

Finanzdienstleister sind stark von Informations- und Kommunikationstechnologien abhängig. DORA schafft erstmals einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für IT-Sicherheit und Betriebsstabilität im Finanzwesen. Ziel ist es, bestehenden Risiken bei der Digitalisierung präventiv entgegenzuwirken und das Vertrauen in den Finanzsektor zu gewährleisten.

Aspekt Details
Inkrafttreten 17. Januar 2023 (Anwendung seit 17.01.2025)
Rechtsform EU-Verordnung (unmittelbar gültig)
Aufsichtsbehörde (DE) BaFin (Melde-Hub für IKT-Vorfälle)
Informationsregister Einreichung bei BaFin bis 11. April 2025
Nat. Umsetzung (DE) Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

DORA – Digital Operational Resilience Act

Betroffene Unternehmen

DORA gilt für nahezu alle beaufsichtigten Finanzunternehmen des europäischen Finanzsektors:

  • Kreditinstitute (Banken)
  • Versicherungen und Rückversicherungen
  • Wertpapierfirmen und Investmentgesellschaften
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Krypto-Dienstleister und Token-Emittenten
  • Pensionskassen und -fonds
  • Betreiber von Handelsplätzen
  • IKT-Drittdienstleister (Cloud-Provider, IT-Outsourcing, Rechenzentren)

Besonders wichtig: Auch IKT-Drittdienstleister, die für Finanzunternehmen arbeiten, fallen unter DORA. Je nach Kritikalität können sie als ‘kritische IKT-Dienstleister’ eingestuft werden.

Die 5 Säulen von DORA

Säule Anforderungen
1. IKT-Risikomanagement Robuste IT-Governance, Risikomanagement-Frameworks, Schutzmaßnahmen für IKT-Systeme
2. Incident-Management Klassifizierung und Meldung von IKT-Vorfällen an BaFin, Managementprozesse für Incidents
3. Resilience-Testing Regelmäßige Tests (Schwachstellenscans, Penetrationstests), TLPT für systemrelevante Institute
4. Drittparteien-Management Informationsregister aller IKT-Verträge, Exit-Strategien, Audit-Rechte, Subcontracting-Kontrolle
5. Informationsaustausch Freiwilliger Austausch von Cyberbedrohungs-Informationen innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften

Informationsregister

Eine zentrale Pflicht unter DORA ist das Führen eines vollständigen Informationsregisters aller Verträge mit IKT-Drittanbietern. Deutsche Finanzunternehmen mussten dieses bis zum 11. April 2025 bei der BaFin einreichen. Das Register umfasst: Beschreibung der IKT-Dienste, Identifikation kritischer Funktionen, Vertragsbedingungen mit Exit-Strategien und Audit-Rechten, Standorte der Datenverarbeitung sowie Informationen über Subcontracting.

Geschäftsleiter-Schulung

Gemäß § 38 Abs. 3 BSIG n.F. müssen Geschäftsleitungen künftig regelmäßig (alle 3 Jahre) zu Cybersicherheit geschult werden. Die Schulung umfasst: Risikobewertung, Cyberangriffs-Szenarien, IKT-Risikomanagement und regulatorische Anforderungen.